Trunkenheit am Steuer berechtigt Vollkasko nicht immer zur Leistungsverweigerung. Nicht alle Autofahrer sind vernünftig und setzen sich betrunken nicht ans Steuer. Wer volltrunken mit dem Auto fährt, handelt zwar grob fahrlässig, aber dennoch hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil (AZ IV ZR 225/10 aus 2011) entschieden, dass die Kfz-Versicherung nicht zwingend zur Leistungsverweigerung berechtigt ist.