Für behördliche Übersetzungen kommen ausschließlich Fachübersetzer zum Einsatz, die über eine langjährige Erfahrung in diesem Fachbereich verfügen und auf Wunsch auch öffentlich bestellt und vereidigt sind, so dass wir jederzeit in der Lage sind, amtliche Übersetzungen zu beglaubigen. Selbstverständlich übersetzen unsere Sprachexperten dabei immer in ihre Muttersprache und verstehen es bei Bedarf auch, komplexe Sachverhalte klar verständlich und einfach zu formulieren.
Natürlich berücksichtigen sie entsprechende Fachterminologie und die von Ihnen vorgegebenen Richtlinien. Dabei arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass die Übersetzung Ihren Erwartungen und Ihrer Zielsetzung entspricht.