Was ist ein Privatgutachten?
Grundsätzlich kann jede Privatperson ein Gutachten in Auftrag geben. Wer ein Gutachten beauftragt, muss auch die anfallenden Kosten dafür tragen. Wenn das Privatgutachten später vor Gericht verwendet wird, ist das dann immer ein sog. Parteienvortrag. Deshalb sollte man möglichst immer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen.
Grundsätzlich sind aber auch die Gerichte angehalten ein Gutachten eines freien Sachverständigen zu verwenden.
Was ist ein Gerichtsgutachter ?
Den Begriff
Gerichtsgutachter
gibt es offiziell in Deutschland nicht. Die Richter an den deutschen Gerichten beauftragen fast ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, da diese ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben. Bei einem Streitfall über die Qualität einer handwerklichen Leistung benötigen die Richter fachlichen Beistand. Sie verlassen sich dabei auf ein unabhängiges und unvoreingenommenes Gutachten.