Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und deren Umgebung
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führen wir mit unseren Sicherheitsingenieuren die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen durch. Wir unterstützen und beraten Sie als Arbeitgeber, Ihre Beschäftigten und die Interessenvertretungen in allen Fragen des Arbeitsschutzes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsabläufe. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in § 6 ASiG festgelegt und werden im Anhang der DGUV Vorschrift 2 detailliert erläutert.